Hallo zusammen,
bei der Weichenverbindung einer Parallelstrecke will ich zwei Radspannwerke Artikel 4164 einsetzen (Diagonalverbindung). In der Oberleitungsmappe Abschnitt 4.7.1 ist hier aber alternativ auch der Artikel 41649 ohne Ausleger benannt. Wann ist dieser Mast, der ja offenbar keine weiterführende Streckenleitung trägt, sinnvoll? Kann mir jemand mit einem Beispiel helfen?
Danke und Gruß Jens